Zum Inhalt springen

Prüfungen und Gutachten

Die Dry Fire System GmbH und ihre Behälter sind von vier unabhängigen Stellen geprüft, bewertet und zertifiziert: vom TÜV SÜD zur Ladungssicherung nach VDI 2700 Blatt 8, von einem öffentlich bestellten Gefahrgut-Sachverständigen zur Einstufung nach ADR 2025, vom Fraunhofer HHI im Brandversuch nach den Prüfkriterien der Verpackungsanweisungen LP906 und P911 sowie von der ZDH-ZERT im Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001. Diese Seite fasst alle Nachweise mit Nummer, Datum und Prüfumfang zusammen.

TÜV SÜD, Institut für Ladungssicherung, Metelen

Zertifikat und Prüfbuch zur Ladungssicherung

Zertifikat Z26032301-1 vom 22.04.2026, Sachverständiger Renée Grootveld

Geprüft nach VDI 2700 Blatt 8:2024-09 für den Containertyp Peter-Bartau SO, zulässig für PKW und leichte Nutzfahrzeuge von 0 bis 4.500 kg tatsächlicher Masse. Dynamischer Fahrversuch nach den Fahrzyklen der DIN EN 12642 Code XL Anhang B, geprüft bei 0,8 g in Fahrtrichtung sowie 0,5 g entgegen der Fahrtrichtung und zur Seite.

Fahrversuch am 01.04.2026 bestanden. Maßgeblicher Gleitreibwiderstandsbeiwert 0,42 gegenüber einer Anforderung von mindestens 0,4. Zurrpunkte 700 daN bei 0 und 45 Grad, 600 daN bei 90 Grad. Die Zertifizierung unterliegt einer jährlichen Nachprüfung.

Gefahrgut-Consulting Franz, Koblenz

Gefahrgutrechtliches Sachverständigengutachten

Gutachten Nr. 2026-003 vom 24.05.2026, Sachverständiger Jürgen Franz, mit fachlicher Stellungnahme von Dipl.-Ing. Jürgen Werny vom 17.05.2026

Bewertung des Einsatzes nach ADR 2025 für den Transport und die Quarantäne intakter und beschädigter Elektrofahrzeuge sowie zur Eignung als Quarantäneplatz nach AwSV.

Intakte Fahrzeuge sind als Ladung nach Sondervorschrift 666 von den ADR-Vorschriften freigestellt. Beschädigte Fahrzeuge, deren Batterie nicht sicher entnommen werden kann, dürfen nach Sondervorschrift 667 b) (ii) befördert werden. Die Container eignen sich als Quarantäneplätze bei Autohäusern und Fahrzeugherstellern, ohne dass große Abstandsflächen festgelegt werden müssen. Die für 2027 beschlossenen ADR-Änderungen berühren diesen Einsatz nicht.

Fraunhofer HHI mit VoltaLabs GmbH, Goslar

Brandversuch nach LP906- und P911-Kriterien

Prüfbericht 145-613-2023-0039.1, Prüfung am 26.10.2023, veröffentlicht am 15.11.2023

Eine vollgeladene Fahrzeugbatterie mit 100,8 kWh, 650 Volt Systemspannung und NCM-811-Zellchemie wurde im unteren Abteil gezielt in den Thermal Runaway gebracht. Im Abteil darüber lagerte eine zweite Fahrzeugbatterie mit 106 kWh. Geprüft wurde nach den Kriterien der Verpackungsanweisungen LP906 und P911, die für kritisch defekte Lithium-Ionen-Batterien im Gefahrguttransport gelten.

Während der rund 50-minütigen Propagation traten außerhalb des Behälters keine Flammen auf, es wurden keine Splitter oder Bruchstücke ausgeworfen, und der Behälter war nach dem Versuch strukturell vollständig intakt. Die zweite Batterie blieb unbeschädigt. Flusssäure war zu keinem Zeitpunkt messbar; der zulässige AEGL-2-Wert von 9,8 mg pro Kubikmeter wurde nie erreicht. Die Außentemperatur lag bis auf eine Türunterkante durchgehend unter 100 Grad Celsius.

ZDH-ZERT GmbH, Bonn

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001

Zertifikat-Register-Nr. Q1 0124101, ausgestellt am 26.09.2024, gültig bis 25.09.2027

Zertifiziert wurde das Qualitätsmanagementsystem der Dry Fire System GmbH nach DIN EN ISO 9001:2015 im Tätigkeitsbereich Herstellung und Vertrieb von Quarantänesystemen für Lithium-Ionen-Akkus und Elektrofahrzeuge. Die Zertifizierungsstelle ist bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.

Der Nachweis wurde durch eine Begutachtung erbracht. Anders als die übrigen Nachweise auf dieser Seite betrifft dieses Zertifikat nicht ein einzelnes Produkt, sondern die Prozesse in Entwicklung, Fertigung und Vertrieb.

Unterlagen anfordern

Zertifikat, Gutachten und Prüfbericht stellen wir Ihnen für Ihre Gefährdungsbeurteilung oder das Gespräch mit Ihrem Sachversicherer auf Anfrage zur Verfügung.

Prüfunterlagen anfordern

Ein Container ist nach ADR keine Verpackung. Die Verpackungsanweisungen LP906 und P911 sind auf ihn nicht unmittelbar anwendbar; der Behälter wurde nach diesen Prüfkriterien getestet, ist aber nicht nach ihnen zugelassen.